Tauchplatz Rütenen Beckenried

Medieninformation der Kantonspolizei Nidwalden

Tauchverbot Rütenen in Beckenried wird teilweise aufgehoben

ruetenenDie Gefahr von Felsabbrüchen unter Wasser rund um das Tauchgebiet Rütenen besteht nach wie vor. Anlässlich von periodischen Kontrollen in den vergangenen Monaten wurde jedoch festgestellt, dass sich die Lage teilweise beruhigt hat. Aus diesem Grund gilt das Tauchverbot nur noch für den Bereich, wo weiterhin mit einem erheblichen Risiko zu rechnen ist.

Im Monat Februar 2011 wurde durch Unterwassersportler festgestellt, dass es im Gebiet Rütenen immer wieder zu grösseren Felsabbrüchen unter Wasser gekommen ist. Aus Sicherheitsgründen liess man den ganzen Bereich rund um die Freizeitanlage für Taucher sperren. Anschliessend wurde die Firma Geotest AG beauftragt, eine geologische Begutachtung vorzunehmen. Mittels Kontrollpunkten, die man an den kritischen Felsbereichen anbrachte, stellte sich heraus, dass sich die Gesteinsmassen immer wieder verschoben und auch erhebliche Abrisse zu verzeichnen waren.

In der Zwischenzeit hat sich die Lage in einem Teil des Gebiets merklich verbessert. Der Risikobereich konnte aufgrund der Beobachtungen und Kontrollen auf einen Abschnitt von ca. 70 Metern eingeschränkt werden. Da die Freizeitanlage Rütenen bei den Tauchern zu einem der beliebtesten Treffpunkte in Schweizer Seen zählt und das Risiko von Felsabbrüchen ausserhalb der Gefahrenzone praktisch ausgeschlossen werden kann, wird das Tauchverbot ab sofort gelockert.

Der nach wie vor gefährliche Bereich wurde inzwischen mit zusätzlichen Signalen am Ufer und mit Markierkörpern unter Wasser gekennzeichnet. Diese wurden in einem Abstand von ca. fünf Metern direkt am instabilen Felsen angebracht und reichen bis in eine Tiefe von ca. 50 Metern. Somit wird für alle Taucher visuell verdeutlicht, dass sie sich im Gefahrengebiet aufhalten. Ignoriert jemand absichtlich das Verbot, handelt er grobfahrlässig und begibt sich in Lebensgefahr, weil zu jedem Zeitpunkt mit einem spontanen Felsabbruch zu rechnen ist!

Um den Anreiz für Taucher zu unterbinden, wurden die Attraktionen wie „Zwerg“ etc. aus der gefährlichen Zone entfernt und an sichereren Standorten platziert.


Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass für Schwimmer nach wie vor keine Gefahr besteht und die Freizeitanlage Rütenen ohne Bedenken benützt werden kann. Das Steinschlagrisiko beschränkt sich lediglich auf den gekennzeichneten Bereich ab einer Tiefe von ca. 15 Metern.


Stans, 27. Juni 2012


KANTONSPOLIZEI NIDWALDEN
(Verkehrs- und Sicherheitspolizei/BEP)

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